AGB

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von Pro•In Projekt & Innenausbau, insbesondere in den Bereichen Innenausbau, Trockenbau, Renovierung, Sanierung, Umbauarbeiten, Bodenverlegung, Spachtel- und Putzarbeiten sowie erlaubnisfreie Garten- und Außenarbeiten.
1.2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Pro•In Projekt & Innenausbau diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.3. Die AGB gelten gegenüber Privatkunden (Verbrauchern) und Gewerbekunden (Unternehmern).


2. Vertragsabschluss

2.1. Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich und können aufgrund von Materialpreisschwankungen angepasst werden.
2.2. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung oder den Beginn der Leistungserbringung zustande.
2.3. Änderungen während des Projekts (z. B. zusätzliche Leistungen, Materialwechsel) sind gesondert zu vergüten.


3. Leistungsumfang

3.1. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
3.2. Zu den typischen Leistungen gehören insbesondere:

  • Trockenbauwände, Decken, Verkleidungen, Dämmarbeiten

  • Innenausbauarbeiten aller Art

  • Sanierungs- und Renovierungsleistungen

  • Bodenverlegung (Vinyl, Laminat, Parkett, Fliesen)

  • Spachtel- und Malerarbeiten (Q1–Q4)

  • Rückbau, Entkernung und Umbaumaßnahmen

  • Erlaubnisfreie Garten- und Pflegearbeiten
    3.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen und Teillieferungen auszuführen.


4. Preise, Materialkosten & Zahlung

4.1. Alle angegebenen Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.2. Preisänderungen bei Lieferanten können bei längeren Baustellenprojekten weitergegeben werden.
4.3. Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu leisten.
4.4. Bei größeren Projekten sind Abschlagszahlungen nach Projektfortschritt fällig.
4.5. Verzugszinsen werden gemäß §288 BGB berechnet.


5. Ausführungsfristen & Baustellenbedingungen

5.1. Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich zugesichert wurden.
5.2. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Materialengpässe, extreme Witterung oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers verlängern die Ausführungszeit entsprechend.
5.3. Der Auftraggeber sorgt für freien Zugang zu allen Arbeitsbereichen und stellt Strom, Wasser und sonstige notwendige Einrichtungen bereit.


6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

6.1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Arbeitsbereich frei geräumt ist (z. B. Möbel, Gegenstände, Bodenflächen).
6.2. Verzögerungen oder Mehraufwand durch fehlende Vorbereitung können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
6.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf bauliche Besonderheiten, Altlasten oder versteckte Mängel hinzuweisen.


7. Abnahme

7.1. Nach Abschluss der Arbeiten ist eine gemeinsame Abnahme durchzuführen.
7.2. Wird die Leistung genutzt oder verzögert sich die Abnahme um mehr als 7 Tage ohne Angabe von Gründen, gilt die Leistung als abgenommen.
7.3. Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.


8. Gewährleistung

8.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
8.2. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung.
8.3. Gewährleistung besteht nicht bei:

  • unsachgemäßer Nutzung

  • Feuchtigkeit, die nicht auf unsere Arbeit zurückzuführen ist

  • Setzrissen in Neubauten

  • vom Auftraggeber gelieferten Materialien
    8.4. Nachbesserungen sind schriftlich anzumelden.


9. Haftung

9.1. Pro•In haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
9.2. Eine Haftung für Folgeschäden, Produktionsausfall, Nutzungsausfall oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
9.3. Für Materialien, die der Auftraggeber selbst bereitstellt, wird keine Haftung übernommen.


10. Eigentumsvorbehalt

10.1. Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
10.2. Einbau- und Verbrauchsmaterial geht erst mit vollständiger Begleichung der Gesamtleistung in das Eigentum des Auftraggebers über.


11. Rücktritt, Kündigung & Projektabbruch

11.1. Der Auftraggeber kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen.
11.2. Bereits ausgeführte Leistungen sowie bestellte Materialien sind vollständig zu bezahlen.
11.3. Kündigt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund, ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen.


12. Datenschutz

12.1. Kundendaten werden ausschließlich zur Projektabwicklung verwendet.
12.2. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Durchführung notwendig ist (z. B. Lieferanten).
12.3. Der Auftragnehmer arbeitet nach den Vorgaben der DSGVO.


13. Schlussbestimmungen

13.1. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
13.2. Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
13.3. Es gilt deutsches Recht.
13.4. Gerichtsstand für Unternehmer ist der Firmensitz von Pro•In Projekt & Innenausbau.